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Selbstbestimmung

Im Grossrat fand am 7. Dezember die erste Lesung zum Behindertenleistungsgesetz (BLG) statt.

Der Regierungsrat kann den maximalen Leistungsbezug in der Verordung festlegen. Dabei muss aber auch der Einzelfall mit einer angemessenen Bedarfsabdeckung berücksichtigt sein.

Verschiedene Punkte wie die Definition der Angehörigen, das Ermöglichen von Assistenzleistungen auch für Kinder und Jugendliche oder die Wohnsitzfrist für die Anspruchsberechtigung wurden zur erneuten Prüfung an die Kommission zurückgewiesen. 

Das BLG geht nun zurück an die vorberatende Kommission. Die zweite Lesung findet im Juni 2023 statt.