Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Das neue Behindertenleistungsgesetz (BLG)
Das Behindertenleistungsgesetz (BLG) wird ab 1. Januar 2024 in Kraft treten.
- Medienmitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion vom 8. Juli 2022
- Präsentation zur Medienkonferenz vom 8. Juli 2022 und Video (gespeicherter Livestream)
- Zum Vortrag und zum Gesetzesentwurf des Regierungsrates
- Auswertungsbericht zur Vernehmlassung
Ziele und Änderung der Finanzierung
Der Kanton Bern will erwachsene Menschen mit Behinderungen bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung unterstützen und ihnen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teil zu haben. Diese Ziele sind im kantonalen Behindertenkonzept festgehalten. Mit dem neuen Gesetz wird es zu einem Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung kommen.
Die Wahl liegt bei den Betroffenen
Menschen mit einem behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf sollen mit der Einführung der subjektorientierten Finanzierung die Wahl haben, ob sie in einem Heim Betreuungsleistungen erhalten oder ob sie diese Leistungen zuhause beziehen wollen.
Entschädigung für Angehörige
Leistungen von betreuenden Angehörigen können entschädigt werden.

Standardtool: Individueller Hilfeplan (IHP)
Der Kanton hat sich zur Bedarfsermittlung für die Methode IHP («Individueller Hilfsplan») entschieden. Mit diesem Instrument wird der behinderungsbedingte Betreuungsbedarf ermittelt. Mit IHP verbunden sind auch Vereinfachungen im Abklärungsprozess und insbesondere eine interkantonale Vergleichbarkeit.

